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   OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 47/93   

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https://dejure.org/1993,1666
OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 47/93 (https://dejure.org/1993,1666)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.1993 - 22 U 47/93 (https://dejure.org/1993,1666)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 22 U 47/93 (https://dejure.org/1993,1666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückbehaltungsrecht; Bürgschaft; Verjährung; Gewährleistungsanspruch

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückbehaltungsrecht an Urkunde über Gewährleistungsbürgschaft nach Verjährung des Gewährleistungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muß Gewährleistungsbürgschaft zurückgegeben werden? (IBR 1993, 379)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 16
  • WM 1994, 2277
  • BB 1993, 1831
  • BauR 1993, 746
  • ZfBR 1993, 285
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 47/93
    Die von der Beklagten weiter zitierte Entscheidung BGH Baurecht 1989, 322 f. spricht vom Neubeginn nur der 2-jährigen Regelfrist durch schriftliche Mängelanzeige.
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 184/85

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch Mängelbeseitigungsverlangen

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 47/93
    Es ist nicht die vereinbarte 5-Jahresfrist erneut in Gang gesetzt worden (so BGH BauR 87, 84, 86 nur für den Fall echter Unterbrechung der Verjährung durch Antrag auf Beweissicherung).
  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 47/93
    Da die Beklagte den Kläger mit dem Schreiben vom 11.09.1989 innerhalb der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche wirksam zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat, begann ab Zugang dieses Schreiben eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen, die aber nur 2 Jahre betrug (vgl. BGH NJW 1976, 960 ff; Ingenstau/Korbion, a. a. O., zu § 13 VOB/B RN 403, 405, 411 und 412 m. w. N.) und mithin am 19.09.1991 mangels einer unterbrechen-den Handlung verstrichen war.
  • BGH, 26.10.1983 - VIII ZR 119/82

    Ausschluss des einheitlichen Kaufrechts - Anspruch "auf" Wandelung und "aus"

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 47/93
    Zwar kann sich der Auftraggeber insoweit nur von der Pflicht zur Zahlung einer noch geschuldeten und von ihm noch nicht entrichteten Vergütung an den Auftragnehmer befreien und stehen ihm sonstige weitergehende Rechte nicht zu (vgl. Ingen-stau/Korbion, a. a. O., zu § 13 VOB/B RN 438 f.; MünchKomm-Westermann, 12. Aufl., zu § 478 RN 6; Staudinger-Honsell, 12. Aufl., zu § 478 RN 13; BGH WM 1983, 1391/1393).
  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96

    Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft

    Ohne Erfolg beruft die Revision sich schließlich auf die Rechtsprechung zur Gewährleistungsbürgschaft als Sicherheit im Sinne des § 17 Nr. 8 VOB/B (vgl. BGHZ 121, 168, 171 und 121, 173, 178; OLG Köln NJW-RR 1994, 16 f.).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01

    Generalunternehmervertrag: Verjährungseinrede für den Gewährleistungsbürgen gegen

    Für die Erhaltung der Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft reichte es aus, dass in unverjährter Zeit die Mängel angezeigt worden sind (vgl. BGH NJW 1993, 1131; BGH ZFBR 1993, 120; OLG Köln ZFBR 1993, 285); damit dient die Gewährleistungsbürgschaft auch der Sicherung bereits später verjährter Gewährleistungsansprüche im Verhältnis des Bauherrn zum Bauunternehmer (vgl. auch MünchKomm.-Habersack "Bürgerliches Gesetzbuch", 4. Aufl., § 768 Rn. ).

    Erforderlich ist allein, dass der Auftraggeber die Mängel fristgerecht ger1ügt hat, ihm damit ein Zahlungsanspruch zusteht (vgl. BGH ZFBR 1993, 285 (287)).

  • OLG Naumburg, 04.11.2002 - 4 U 146/02

    Zug-um-Zug-Übergabe von Gewährleistungsansprüchen auch nach Eintritt der

    Ist dem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft übergeben worden, ist er berechtigt, diese auch nach Eintritt der Verjährung hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche nur Zug-um-Zug gegen Beseitigung der Mängel herauszugeben (so auch OLG Köln, BauR 1993, 746).

    Da dem Beklagten eine Gewährleistungsbürgschaft übergeben wurde, ist er berechtigt, diese auch nach Eintritt der Verjährung hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche nur Zug um Zug gegen Beseitigung der Mängel herauszugeben (OLG Köln, BauR 1993, 746).

  • OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Rückgewähr

    b) Die Beklagte ist zur Zurückhaltung der Sicherheit allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 121, 173), der sich der Senat anschließt (ebenso OLG Köln BB 1993, 1831) auch dann berechtigt, wenn die Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind - was hier unabhängig von dem Streit der Parteien zur Dauer der Gewährleistungsfrist unzweifelhaft der Fall ist, denn die Vorschuß(wider)klage wurde erst am 26. März 2003, mithin etwa sechs Jahre und fünf Monate nach Abnahme, erhoben -, aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt worden sind (§ 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 128/07

    Auslegung zum Umfang einer Gewährleistungsbürgschaft für mehrere Bauprojekte

    Der Bürge hat aber seinerseits einen Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde in entsprechender Anwendung des § 371 BGB mit der Folge, dass der Bürge ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB mit der Rechtsfolge der Verurteilung Zug um Zug (§ 274 BGB) geltend machen kann (Ingenstau/Korbion, § 17 Nr. 4 VOB/B, Rn. 91; OLG Köln, BauR 1993, 746; OLG Düsseldorf, BauR 2004, 192).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2001 - 21 U 80/00

    Gewährleistungsbürgschaft, Verjährung der Mängelansprüche

    Bei einem Sicherheitseinbehalt von Teilen des Werklohns bis zum Ende der Gewährleistungszeit wäre der Bauherr bei rechtzeitiger Mängelrüge auch nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Zahlung des restlichen Werklohns zu verweigern (vgl. BGH BauR 1993, 335, 336; OLG Hamm, BauR 1994, 775, 776; OLG Köln WM 1994, 2277, 2278).
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